Göpfritz/Wild - Sieben Mitglieder der FF Göpfritz/Wild nahmen am 17. Oktober 2025 mit weiteren Feuerwehrmitgliedern aus dem Abschnitt Allentsteig an einer Abschnittsfunkübung im Raum Breitenfeld teil.
In diesem Jahr arbeiteten die Feuerwehren des Feuerwehrunterabschnittes 3 "Göpfritz II" (Almosen, Breitenfeld und Kirchberg-Schönfeld) diese Übung gemeinsam aus.
Göpfritz/Wild - Unter der Übungsleitung von LM Bernhard Dangl und LM Michael Gutmann fand in den Abendstunden des 5. September 2025 eine technische Übung mit dem Thema Menschenrettung für die Mitglieder der Feuerwehren Göpfritz/Wild und Merkenbrechts statt.
Nach der Begrüßung von HBI Franz Steinbauer wurden die letzten Vorbereitungen getroffen, ehe das RLFA 2000, MTF/VF und KDOF sowie die FF Merkenbrechts auf die Übungsstraße (alte LB2 im Bereich Lagerhaus) abrückte.
Weiterlesen: Technische Übung - Verkehrsunfall mit Menschenrettung
Göpfritz/Wild - Das öffentliche Hydrantennetz hat einen hohen Stellenwert, da damit im Brandfall fast überall im Ortsgebiet die Löschwasserversorgung für die Brandbekämpfung für die ersteintreffenden Löschgruppen hergestellt werden kann.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Göpfritz/Wild überprüften daher am 4. Juli 2025 die insgesamt 41 Hydranten in der Katastralgemeinde Göpfritz auf ihre Funktion.
Weiterlesen: Überprüfung der Wasserentnahmestellen in Göpfritz 2025
Göpfritz/Wild - Unter der Übungsleitung von LM Jürgen Hengst fand in den Abendstunden des 06. Juni 2025 eine technische Fortbildung mit dem Thema "Fahrzeugbergung und richtige Anwendung des Abschleppanhängers" bei der Feuerwehr Göpfritz/Wild statt.
Um das richtige, fehlerfreie und sichere Arbeiten im Einsatzfall garantieren zu können, müssen diverse Arbeitsabläufe immer wieder geübt und wiederholt werden. Aus diesem Grund war es Ziel dieser Übung das Arbeiten mit dem neu angeschaffenen Abschleppanhänger wieder zu beüben und die Arbeitsschritte zu vertiefen.
Göpfritz/Wild - Drei Mitglieder der FF Göpfritz/Wild unterzogen sich am 6. April 2025 der Ausbildung für die 5,5t Lenkberechtigung.
Mit dieser Lenkberechtigung ist es den Feuerwehrmitgliedern in Verbindung mit einer zivilen Lenkberechtigung der Klasse B möglich, Feuerwehrfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5t zu lenken, für die sie normalerweise einen C-Führerschein benötigen würden.